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Ist das Lösungsmittel Dichlormethan verboten? CAS-Nr. 75-09-2

Mar 18, 2026 Eine Nachricht hinterlassen

Chemisches Dichlormethan (Methylenchlorid, CAS 75-09-2) ist in den USA und der EU stark eingeschränkt und weitgehend verboten. Im Mai 2024 verbot die US-Umweltschutzbehörde (EPA) die meisten industriellen, kommerziellen und Verbraucheranwendungen, einschließlich Farbentferner, aufgrund von Krebs- und Neurotoxizitätsrisiken und erlaubte nur spezifische Ausnahmen mit strengen Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz.

 

Spezifikationstabelle für Dichlormethan (DCM).

Parameter Spezifikation
Produktname Dichlormethan
Synonyme DCM, Methylenchlorid
CAS-Nummer 75-09-2
Molekulare Formel CH₂Cl₂
Molekulargewicht 84,93 g/mol
Aussehen Farblose transparente Flüssigkeit
Reinheit (GC) Größer oder gleich 99,9 %
Dichte (20 Grad) 1,32 – 1,33 g/cm³
Siedepunkt 39,6 – 40 Grad
Schmelzpunkt −96,7 Grad
Flammpunkt Nicht-brennbar
Brechungsindex (20 Grad) 1.424 – 1.426
Wassergehalt Weniger als oder gleich 0,02 %
Säure (als HCl) Kleiner oder gleich 0,0005 %
Rückstände beim Verdampfen Weniger als oder gleich 0,002 %
Farbe (APHA) Kleiner oder gleich 10
Geruch Milder, süßer Chloroform-ähnlicher Geruch

 

dichloromethane liquid

 

Regulierungsstatus von Dichlormethan nach Regionen

Vereinigte Staaten (EPA-Verordnung)

Farbentferner für Verbraucher, die Dichlormethan (DCM) enthalten, sind eingeschränkt. Unter kontrollierten Bedingungen kann Dichlormethan weiterhin für industrielle und kommerzielle Zwecke verwendet werden, es müssen jedoch strenge Sicherheitsstandards eingehalten werden.

 

Europäische Union (REACH-Verordnung)
Die Verwendung von Dichlormethan in Farbentfernern-für Verbraucher ist verboten. Die Verwendung für industrielle Zwecke ist nach Umsetzung geeigneter Risikomanagementmaßnahmen zulässig.

 

Andere Regionen (Asien, Naher Osten usw.)
In den meisten Regionen ist die Verwendung von Dichlormethan nicht verboten.

 

 

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Warum Dichlormethan eingeschränkt ist

Die Hauptgründe für die Begrenzung von Dichlormethan:

  • Ernsthafte Gesundheitsrisiken: Als potenziell krebserregend eingestuft; kann Leber-, Lungen- und Bauchspeicheldrüsenkrebs verursachen.
  • Neurotoxizität: Schädigt das Zentralnervensystem und verursacht Kopfschmerzen, Schwindel, Verwirrtheit, Taubheitsgefühl oder Koma.
  • Organschäden: Eine langfristige-Exposition kann Leber, Nieren und Herz schädigen.
  • Akute tödliche Gefahr: Hohe Konzentrationen können zu Erstickung oder Kohlenmonoxidvergiftung und damit zum Tod führen.
  • Hohe Flüchtigkeit: Verflüchtigt sich schnell; erhöhtes Risiko des Einatmens in schlecht belüfteten Bereichen.

 

 

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