Chemisches Dichlormethan (Methylenchlorid, CAS 75-09-2) ist in den USA und der EU stark eingeschränkt und weitgehend verboten. Im Mai 2024 verbot die US-Umweltschutzbehörde (EPA) die meisten industriellen, kommerziellen und Verbraucheranwendungen, einschließlich Farbentferner, aufgrund von Krebs- und Neurotoxizitätsrisiken und erlaubte nur spezifische Ausnahmen mit strengen Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz.
Spezifikationstabelle für Dichlormethan (DCM).
| Parameter | Spezifikation |
|---|---|
| Produktname | Dichlormethan |
| Synonyme | DCM, Methylenchlorid |
| CAS-Nummer | 75-09-2 |
| Molekulare Formel | CH₂Cl₂ |
| Molekulargewicht | 84,93 g/mol |
| Aussehen | Farblose transparente Flüssigkeit |
| Reinheit (GC) | Größer oder gleich 99,9 % |
| Dichte (20 Grad) | 1,32 – 1,33 g/cm³ |
| Siedepunkt | 39,6 – 40 Grad |
| Schmelzpunkt | −96,7 Grad |
| Flammpunkt | Nicht-brennbar |
| Brechungsindex (20 Grad) | 1.424 – 1.426 |
| Wassergehalt | Weniger als oder gleich 0,02 % |
| Säure (als HCl) | Kleiner oder gleich 0,0005 % |
| Rückstände beim Verdampfen | Weniger als oder gleich 0,002 % |
| Farbe (APHA) | Kleiner oder gleich 10 |
| Geruch | Milder, süßer Chloroform-ähnlicher Geruch |

Regulierungsstatus von Dichlormethan nach Regionen
Vereinigte Staaten (EPA-Verordnung)
Farbentferner für Verbraucher, die Dichlormethan (DCM) enthalten, sind eingeschränkt. Unter kontrollierten Bedingungen kann Dichlormethan weiterhin für industrielle und kommerzielle Zwecke verwendet werden, es müssen jedoch strenge Sicherheitsstandards eingehalten werden.
Europäische Union (REACH-Verordnung)
Die Verwendung von Dichlormethan in Farbentfernern-für Verbraucher ist verboten. Die Verwendung für industrielle Zwecke ist nach Umsetzung geeigneter Risikomanagementmaßnahmen zulässig.
Andere Regionen (Asien, Naher Osten usw.)
In den meisten Regionen ist die Verwendung von Dichlormethan nicht verboten.
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Warum Dichlormethan eingeschränkt ist
Die Hauptgründe für die Begrenzung von Dichlormethan:
- Ernsthafte Gesundheitsrisiken: Als potenziell krebserregend eingestuft; kann Leber-, Lungen- und Bauchspeicheldrüsenkrebs verursachen.
- Neurotoxizität: Schädigt das Zentralnervensystem und verursacht Kopfschmerzen, Schwindel, Verwirrtheit, Taubheitsgefühl oder Koma.
- Organschäden: Eine langfristige-Exposition kann Leber, Nieren und Herz schädigen.
- Akute tödliche Gefahr: Hohe Konzentrationen können zu Erstickung oder Kohlenmonoxidvergiftung und damit zum Tod führen.
- Hohe Flüchtigkeit: Verflüchtigt sich schnell; erhöhtes Risiko des Einatmens in schlecht belüfteten Bereichen.
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